Behandlungsverfahren von Mineralwasser: Das schreibt die MTVO vor
Natürliches Mineralwasser darf nach den Maßgaben der Mineral- und Tafelwasserverordnung vor der Abfüllung in seinen wesentlichen Bestandteilen nicht verändert werden. Die Mineral- und Tafelwasser-Verordnung (MTVO) erlaubt als Behandlungsverfahren von Mineralwasser nur
- das Entfernen von Eisen und Schwefel sowie
- den Entzug bzw. Zusatz von Kohlensäure.
Weitere Informationen zu Mineralwasser finden Sie auf der Seite des Verbandes Deutscher Mineralbrunnen unter www.mineralwasser.com.