Bezeichnung des Lebensmittels
Die Bezeichnung eines Lebensmittels ist laut Lebensmittelinformationsverordnung EG. Nr. 1169/2011 Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe o, Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 17 Absatz 1, Anhang 6 Teil A Nummer 1 und Mineralwasser- u. Tafelwasserverordnung § 8 Absatz 1 die in Rechtsvorschriften festgelegte Bezeichnung.
Es kann sich hierbei um
- eine gesetzlich festgelegte Bezeichnung,
- um eine nach allgemeiner Verkehrsauffassung übliche Bezeichnung oder
- eine Beschreibung eines Lebensmittels und falls erforderlich seiner Verwendung, die es dem Verbraucher möglich macht, die Art des Lebensmittels zu erkennen und es von verwechselbaren Erzeugnissen zu unterscheiden,
handeln.
Was heißt das für die Bezeichnung von Mineralwasser?
Bei Mineralwasser versteht man darunter die Bezeichnung der jeweiligen Wassersorte. Also natürliches Mineralwasser, natürliches Heilwasser, Quellwasser oder Tafelwasser. Ein Hinweis über den Ursprung und den Gehalt an Kohlensäure kann hier ebenfalls angegeben werden.
Weitere Informationen zu Mineralwasser finden Sie auf der Seite des Verbandes deutscher Mineralbrunnen unter www.mineralwasser.com.