Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO)
Die erste Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO) stammt aus dem Jahr 1984 und wurde am 22. Oktober 2014 durch Artikel 1 der Verordnung BGBl I S. 1633 aktualisiert und zuletzt erneut am 20. Juni 2023 durch Artikel 2 der Verordnung BGBl. 2023 I Nr. 159 geändert.
Grundlegende Bestimmungen der aktuellen MTVO
Die MTVO legt fest, welches Wasser sich „Natürliches Mineralwasser“ nennen darf. In der Mineralwasserverordnung ist zudem auch geregelt, wie Natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser
- beschaffen sein,
- abgefüllt,
- analysiert und
- gekennzeichnet werden müssen.
So gibt es beispielsweise feste Vorgaben für Behandlungsverfahren von Mineralwasser. Erst bei Erfüllung der Richtlinien kann die amtliche Anerkennung von Mineralwasser erfolgen und das Produkt kann in den Handel kommen.
Auf Gerolsteiner.de können Sie die aktuelle MTVO als PDF herunterladen.